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Fachtag: Ein Paragraf mit großer Wirkung?! 3 Jahre kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung in Brandenburg

Mit einem neuen § 18a ergänzte der Brandenburger Landtag 2018 die Kommunalverfassung um eine Regelung, die die Kommunen und Landkreise verpflichtet, die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu sichern. Seither ist die Anzahl der Jugendgremien sowie der Kinder- und Jugendbeauftragten kontinuierlich gestiegen. Neben Strukturen der formalen Beteiligung steigt die Anzahl der aktiven jungen Menschen und damit auch die Zahl offener und neuer Formen der Beteiligung. Das damalige Ziel, junge Menschen in kommunales Handeln einzubinden, wird Stück für Stück mit Leben gefüllt. Drei Jahre nach dem Beschluss ist es höchste Zeit, diese Ergebnisse sichtbar zu machen und die Erfolge zu feiern. Gleichzeitig möchten wir kritisch auf die Vergangenheit schauen und Impulse zur weiteren Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung im Land erarbeiten.

Programm und Anmeldung auf den Seiten des Landesjugendring Brandenburg


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